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Was ist erlaubt bei Videoüberwachung? Rechtliche Grundlagen und Gesetze

Was und wen darf ich filmen? Kann ich mein Grundstück filmen mit Gehweg? Kann ich mein Gewerbe filmen, wo meine Mitarbeiter arbeiten? Mit Infos um regelkonform, rechtssicher und legal zu filmen inkl. Vorlagen zum Ausdrucken.

Was ist erlaubt bei Videoüberwachung? Rechtliche Grundlagen und Gesetze

Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung in Deutschland

Den Polizeiberichten zufolge nehmen in Deutschland die Einbrüche in Wohnungen von Jahr zu Jahr zu. Daraus resultiert ein wachsendes Interesse daran, unser Eigentum durch den Einsatz einer Sicherheitskamera zu sichern und mögliche Straftaten aufzuzeichnen. Aber welche Vorgaben müssen bei der Anwendung einer Überwachungskamera beachtet werden und worauf sollte man besonders achten? Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.


Verwendung einer Sicherheitskamera im privaten Bereich

Kennzeichnen Sie auf Ihrem Privatgrundstück die Videobeobachtung - zum Beispiel mit einem Hinweisschild.

Im Grunde genommen haben Sie das Recht, eine Sicherheitskamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus nach Belieben zu installieren.

Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und wird normalerweise nur von vertrauten Personen besucht. Es ist jedoch zu bedenken, dass jeder Mensch gesetzlich ein Persönlichkeitsrecht hat, das ihn vor Überwachung schützt. Dies bedeutet, dass jede Person, die Ihr Grundstück betritt, über die Installation der Kamera informiert werden muss.


Eine einfache Möglichkeit besteht darin, ein Schild mit dem Hinweis anzubringen, dass Ihr Grundstück videoüberwacht wird, ähnlich wie viele Geschäfte es mit kleinen Aufklebern an ihrer Eingangstür tun.


Nur das eigene Grundstück darf überwacht werden

Achten Sie außerdem darauf, dass keine gemeinsam mit dem Nachbarn genutzten Grundstücksgrenzen und Zufahrten überwacht werden. Dies würde in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Ihres Nachbarn eingreifen. Eine gute Faustregel lautet: Richten Sie Ihre Sicherheitskamera nicht auf Bereiche, die öffentlich einsehbar sind und nicht nur auf Ihr privates Grundstück. Die Kamera darf niemanden aufnehmen, der sich beispielsweise auf dem Gehweg oder auf der Straße befindet.

Falls trotz aller Vorkehrungen jemand unerlaubt aufgenommen wurde, müssen Sie die entsprechenden Aufnahmen sofort löschen.


Welche rechtliche Hürden gibt es bei Überwachungskameras?
Welche rechtliche Hürden gibt es bei Überwachungskameras?

Überwachungskameras am Arbeitsort

Obwohl der Arbeitsplatz rechtlich gesehen als privater Raum und nicht als öffentlicher Bereich eingestuft wird, kann hier nicht einfach eine Überwachungskamera installiert werden.

In Fällen, in denen Ihre Mitarbeiter regelmäßig mit großen Geldsummen hantieren, könnte eine Videoüberwachung auch ohne einen konkreten Verdacht zulässig sein.

Es existieren jedoch Ausnahmen: Wenn im Unternehmen wiederholt Geld aus der Kasse fehlt und es besteht ein Verdacht, dass ein Mitarbeiter diese Straftat begeht, ist in diesem speziellen Fall auch eine versteckte Überwachung erlaubt - allerdings nur in dem Bereich, in dem das Verbrechen begangen wurde und nur solange, bis der Täter gefasst ist. Dabei muss stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und alle anderen Möglichkeiten sollten bereits ausgeschöpft sein.


Ein weiterer Szenario könnte sein, wenn im Unternehmen Mitarbeiter mit hohen Geldmengen arbeiten oder es sicherheitskritische Bereiche wie einen Tresorraum gibt. In diesem Fall wäre die Installation einer sichtbaren Kamera durchaus erlaubt. Allerdings müssen alle Mitarbeiter über die Überwachungskamera informiert werden.

Die Implementierung von Videoüberwachung am Arbeitsplatz erfordert daher eine hohe Sensibilität in Bezug auf rechtliche Fragen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vorher rechtlich abzusichern, bevor Sie eine Kamera in Ihrem Unternehmen installieren, da heimliche Videoüberwachung gemäß Art 2 Abs. 1 GG in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift.


Videokamer am Hauseingang

Anwendung einer Sicherheitskamera im privaten Umfeld

Machen Sie auf die Videoüberwachung auf Ihrem Privatgelände aufmerksam - etwa durch ein Schild.

Im Allgemeinen sind Sie berechtigt, eine Sicherheitskamera an jedem Ort Ihres Grundstücks oder Hauses zu installieren. Dieser Bereich ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und in der Regel sind hier nur bekannte Personen anzutreffen. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass jeder Einzelne gesetzlich ein Recht auf Privatsphäre hat, das ihn vor Überwachung bewahrt. Das heißt, Sie müssen jede Person, die Ihr Grundstück betritt, über die Installation der Kamera informieren. Eine unkomplizierte Methode könnte sein, ein Hinweisschild anzubringen, das darauf hinweist, dass Ihr Gelände videoüberwacht wird - ähnlich wie es viele Geschäfte mit kleinen Stickern an ihrer Eingangstür machen. Achten Sie jedoch darauf, dass es DSGVO-konform ist!





Ist eine versteckte oder öffentliche Videoüberwachung in Ausnahmesituationen erlaubt?

Angenommen, Sie haben jemanden für Ihren Privathaushalt eingestellt und gelegentlich verschwinden Dinge? In solchen Fällen ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Wenn "nur" gelegentlich ein paar Lebensmittel aus dem Kühlschrank fehlen, wäre eine Überwachung unverhältnismäßig. Sollten jedoch regelmäßig wertvolle Gegenstände verschwinden, für deren Entwendung gezielt gesucht werden müsste, könnte eine temporäre Überwachung durch eine Kamera zulässig sein.

Jemand beschädigt immer wieder Ihren Außenbriefkasten. Durch Videoüberwachung möchten Sie den mutmaßlichen Täter ermitteln.


Wenn im Video ein Bereich zu sehen ist, der nicht mehr zu Ihrem Grundstück gehört, wäre die Überwachung unzulässig. Auch hier muss wieder die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. In diesem Fall wurden durch das wiederholte Beschädigen der Autotür bereits fortlaufende Straftaten begangen, daher hat die Überwachung einen spezifischen Zweck und wird nicht ohne Grund durchgeführt.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie auf jeden Fall VOR der Überwachung Kontakt mit der örtlichen Ordnungsbehörde aufnehmen und dort Ratschläge einholen und sich absichern. Die Beamten können Ihnen genau sagen, ob die kurzzeitige Überwachung rechtskonform ist.


Empfehlungen für den Einsatz von Videoüberwachung im privaten Bereich:
  • Nutzen Sie Ihre Videoüberwachungsanlage ausschließlich für notwendige und erlaubte Zwecke. Generell gilt, dass die Überwachung des eigenen Grundstücks als zulässig angesehen wird. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, Teile eines öffentlichen oder gemeinschaftlich genutzten Weges (wie etwa das Treppenhaus) oder selbst kleinste Abschnitte eines fremden Grundstücks (wie den Garten des Nachbarn) zu überwachen.

  • Informieren Sie alle Personen, die Ihren überwachten Privatbereich betreten könnten, über die Existenz der Videoüberwachung, zum Beispiel durch ein Hinweisschild.

  • Stellen Sie sicher, dass die gesammelten Daten nicht von Unbefugten abgerufen werden können (z. B. von Ihrem Kind ins Internet gestellt werden).

  • Löschen Sie die Aufzeichnungen nach angemessener Zeit.


Infoseiten und Schilder (DSGVO-konform) zum Drucken

Mehr Infos zu DSGVO-konformer Videoüberwachung unter LDF Niedersachen.

Diverse Schilder und Infoseiten in hoher Qualität lassen sich kostenfrei vom LDF runterladen,




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